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Ratgeber Geld & Budgets

Seit Juli 2025

8 Wochen statt 6: Was sich bei der Verhinderungspflege geändert hat

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Topf. Die Vorpflegezeit ist weg — und ein Datum sollten Sie sich merken.

5 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt — Urlaub, Krankheit, anderer Grund.

Was zum 1. Juli 2025 neu wurde

Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI zusammengefasst.

  • 3.539 € pro Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2
  • Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen
  • Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet, vorher 6
  • Pflegegeld wird währenddessen zur Hälfte weitergezahlt
Kein Übertrag ins nächste Jahr

Anders als beim Entlastungsbetrag gibt es hier keine Übertragung. Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt wurde, ist weg.

Nicht verwechseln

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sind zwei Paar Schuhe. Der Entlastungsbetrag finanziert Alltagsunterstützung ohne weitere Voraussetzung. Die Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine private Pflegeperson vorhanden und konkret verhindert ist. Kombinieren geht — aber nie für dieselbe Stunde.

Ehrlich gesagt: hier ist etwas offen

Ob Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unseres Verhinderungspflege abrechnen dürfen, steht so nicht im Gesetzeswortlaut — § 39 spricht nur von „anderen Personen“. Die Kassen handhaben das unterschiedlich. Wir lassen uns das deshalb vor dem ersten Einsatz von Ihrer Kasse schriftlich bestätigen, bevor Kosten entstehen.

Pflegereform 2027: Bitte beachten

Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.

Was sich ändern sollBescheid bekommen, wenn es entschieden ist

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich.

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Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab.

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Fristen, Budgets, die Pflegereform: Wir schreiben Ihnen, wenn es etwas gibt, das Sie betrifft — verständlich und ohne Werbung. Und sonst nicht.

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  • Kurz und verständlich, ohne Fachchinesisch
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Wann Sie von uns hören: wenn sich etwas ändert, das Sie betrifft — neue Beträge, Fristen, Gesetze oder Wichtiges von PESA. Das ist ein paar Mal im Jahr der Fall. Kein fester Rhythmus, keine E-Mail nur damit eine kommt.

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