Fördermöglichkeiten & Kostenübernahme
Viele Menschen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung – ohne es zu wissen.
Damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Je nach persönlicher Situation können Pflege- oder Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
Viele Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung oder Krankenkasse, ohne dies zu wissen. Wir beraten Sie persönlich und prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme für Ihre individuelle Situation infrage kommen.
Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme
Pflegeversicherung
Für Menschen mit Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Dazu gehören der Entlastungsbetrag
(§ 45b SGB XI) sowie die Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI) – je nach persönlicher Situation und Anspruch.
Krankenkasse
Nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt, einer schweren Erkrankung oder in weiteren gesetzlich geregelten Fällen kann eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V von der Krankenkasse übernommen werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI) ermöglicht eine vorübergehende Entlastung pflegender Angehöriger – beispielsweise bei Urlaub, Krankheit oder wenn einfach eine Auszeit vom Pflegealltag benötigt wird.
Selbstzahler
Auch ohne Pflegegrad oder Anspruch auf Kostenübernahme können Sie unsere Leistungen flexibel als Selbstzahler nutzen. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und erstellen ein individuelles Angebot.
Wir hören zu, beraten individuell und finden gemeinsam die passende Unterstützung.
Mit fachlich qualifizierten und geschulten Mitarbeitenden, festen Ansprechpartnern und einer ehrlichen Beratung begleiten wir Sie zuverlässig auf Ihrem Weg.
Gemeinsam finden wir die Unterstützung, die zu Ihrer Lebenssituation passt.
– Ihr PESA Haushaltshilfe Team
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Schweinfurt • Haßfurt • Bad Kissingen • Umgebung
In 3 Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe
1.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen unverbindlich, ob ein Anspruch besteht – persönlich, ehrlich und kostenlos.
2.
In einem persönlichen Servicegespräch nehmen wir uns Zeit für all Ihre Wünsche und übernehmen alle weiteren Schritte für Sie.
3.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen beginnt Ihre Unterstützung ganz nach Ihren Bedürfnissen – zuverlässig, einfühlsam und individuell.
KI-generierte Illustration
Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Leistungen, die Kostenübernahme und den Ablauf unserer Unterstützung. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beraten wir Sie gerne persönlich.
Ein Anspruch auf Unterstützung kann je nach persönlicher Situation über die Pflegeversicherung oder die Krankenkasse bestehen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Je nach Leistung und Ihren persönlichen Voraussetzungen können die Kosten ganz oder teilweise von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Klärung Ihres Anspruchs.
Nicht immer. Einige Leistungen setzen einen Pflegegrad voraus, andere können auch über die Krankenkasse übernommen werden. Welche Möglichkeiten für Sie bestehen, prüfen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wir unterstützen Sie individuell im Alltag – beispielsweise bei der Haushaltshilfe, Einkäufen, Mahlzeitenzubereitung, Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen sowie weiteren hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihre Situation.
Ja. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme besprechen wir Ihre persönliche Situation, beantworten Ihre Fragen und prüfen gemeinsam, welche Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Die Erstberatung ist selbstverständlich unverbindlich.
Wir sind für Sie in Schweinfurt, Haßfurt, Bad Kissingen und der Umgebung im Einsatz. Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam prüfen wir, ob wir Sie an Ihrem Wohnort unterstützen können.
Nach einem persönlichen Erstgespräch und der Klärung Ihrer individuellen Situation bemühen wir uns um einen möglichst zeitnahen Beginn der Unterstützung.