Unsere Leistungen für Ihren Alltag
Persönliche Unterstützung, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Bei der PESA stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt.
Unsere geschulten Mitarbeitenden nehmen sich Zeit, hören zu und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Unterstützung. Denn jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse – und genau darauf richten wir unsere Leistungen aus.
So können wir Sie unterstützen
Haushaltshilfe
Ein Zuhause zum Wohlfühlen
Manchmal fallen die täglichen Aufgaben im Haushalt schwer oder werden einfach zu viel. Genau hier unterstützen wir Sie. Wir helfen dabei, Ihr Zuhause sauber und ordentlich zu halten, damit Sie sich wohlfühlen und mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben haben.
Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:
- Reinigung der Wohnräume
- Bad- und Küchenreinigung
- Staubsaugen und Wischen
- Wäsche waschen und bügeln
- Betten beziehen
- Ordnung im Haushalt schaffen
Alltagsbegleitung
Gemeinsam schöne Momente erleben
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die den Tag bereichern. Ob ein gemeinsamer Spaziergang, ein gutes Gespräch oder ein Ausflug – wir nehmen uns Zeit für Sie und gestalten die gemeinsame Zeit nach Ihren Wünschen. Denn Gesellschaft, Bewegung und gemeinsame Erlebnisse tragen wesentlich zum Wohlbefinden bei.
Wir begleiten Sie gerne bei:
• Spaziergängen
• Gesprächen und Gesellschaft
• Freizeitaktivitäten
• Gemeinsamen Unternehmungen
• Individueller Tagesgestaltung
Begleitung zu Terminen
Sicher begleitet – wenn Sie unterwegs Unterstützung wünschen
Arzttermine, Behördengänge oder andere wichtige Termine müssen nicht alleine bewältigt werden. Wir begleiten Sie zuverlässig, geben Sicherheit auf dem Weg und stehen Ihnen bei Bedarf unterstützend zur Seite.
Zum Beispiel bei:
• Arzt- und Therapieterminen
• Behördengängen
• Veranstaltungen
• Individuellen Terminen
• Persönlichen Besorgungen nach Absprache
Einkäufe & Mahlzeiten
Gut versorgt – Tag für Tag
Ob der Wocheneinkauf, ein Besuch in der Apotheke oder die Zubereitung einer Mahlzeit – wir unterstützen Sie zuverlässig bei den täglichen Besorgungen. Dabei richten wir uns nach Ihren Gewohnheiten und gehen gerne auf persönliche Wünsche ein.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einkäufe und Besorgungen
- Apothekenbesuche
- Gemeinsame Einkäufe
- Mahlzeiten zubereiten
- Unterstützung im Küchenalltag
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Gerne beraten wir Sie persönlich und prüfen gemeinsam, welche Unterstützung und Kostenübernahme für Sie möglich ist.
Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und helfen pflegebedürftigen Menschen dabei, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu leben, soziale Kontakte zu erhalten und den Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und beantworten Ihre Fragen rund um die Inanspruchnahme dieser Leistung.
Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe erhalten, wenn sie ihren Haushalt aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder einer medizinischen Behandlung vorübergehend nicht selbst weiterführen können.
Voraussetzungen:
- Im Haushalt lebt ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
- Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt und der Haushalt aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung – nicht selbst geführt werden kann.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei Fragen zur Kostenübernahme.
Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und helfen Menschen mit Demenz dabei, möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben, soziale Kontakte zu erhalten und den Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser Leistung und beantworten Ihre Fragen rund um die Voraussetzungen und Kostenübernahme.
Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Gemäß § 39 SGB XI übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger.
Voraussetzungen:
- Die Pflegeperson hat die pflegebedürftige Person vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt.
- Die pflegebedürftige Person ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei Fragen zur Kostenübernahme.
Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der selbstständigen Zubereitung ihrer Mahlzeiten und fördern dabei den Erhalt vorhandener Fähigkeiten. Ist eine eigenständige Zubereitung nicht mehr möglich, übernehmen wir die Zubereitung kalter oder warmer Speisen zuverlässig und nach Ihren individuellen Wünschen.
Diese Leistung kann im Rahmen der Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI oder der Haushaltshilfe nach § 38 SGB Verbracht werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser Leistung und beantworten Ihre Fragen rund um die Voraussetzungen und Kostenübernahme.
Wir übernehmen Ihren Wocheneinkauf oder begleiten Sie beim Einkaufen – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Ob Lebensmittel, Drogerieartikel oder Besorgungen in der Apotheke – wir unterstützen Sie zuverlässig und sorgen dafür, dass Sie im Alltag bestens versorgt sind.
Diese Leistung kann im Rahmen der Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI oder der Haushaltshilfe nach § 38 SGB Verbracht werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser Leistung und beantworten Ihre Fragen rund um die Voraussetzungen und Kostenübernahme.
Dies ist eine freiwillige Zusatzleistung von uns, mit der wir Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Rahmen von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung bestmöglich im Alltag unterstützen und begleiten.
Auf Wunsch steht unser Fahrdienst auch hilfebedürftigen Menschen ohne bestehenden Leistungsanspruch auf Selbstkostenbasis zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um einen klassischen Fahrdienst handelt. Unsere Begleitung umfasst mehr als die reine Beförderung und richtet sich individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser Leistung und beantworten Ihre Fragen rund um die Voraussetzungen und Kostenübernahme.
Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und fördern dabei den Erhalt ihrer Selbstständigkeit. Ist dies nicht mehr möglich, übernehmen wir die anfallenden Arbeiten zuverlässig und individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Dazu gehören unter anderem:
- Fenster reinigen
- Staubsaugen und Boden wischen
- Wäsche waschen und bügeln
- Allgemeine Reinigungsarbeiten im Haushalt
Diese Leistung kann im Rahmen der Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI oder der Haushaltshilfe nach § 38 SGB Verbracht werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser Leistung und beantworten Ihre Fragen rund um die Voraussetzungen und Kostenübernahme.
Wussten Sie schon?
Oft besteht ein Anspruch auf Unterstützung, ohne dass Betroffene oder Angehörige davon wissen.
Wir beraten Sie persönlich und prüfen gemeinsam, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen.
KI-generierte Illustration
Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Leistungen, die Kostenübernahme und den Ablauf unserer Unterstützung. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beraten wir Sie gerne persönlich.
Ein Anspruch auf Unterstützung kann je nach persönlicher Situation über die Pflegeversicherung oder die Krankenkasse bestehen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Je nach Leistung und Ihren persönlichen Voraussetzungen können die Kosten ganz oder teilweise von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Klärung Ihres Anspruchs.
Nicht immer. Einige Leistungen setzen einen Pflegegrad voraus, andere können auch über die Krankenkasse übernommen werden. Welche Möglichkeiten für Sie bestehen, prüfen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wir unterstützen Sie individuell im Alltag – beispielsweise bei der Haushaltshilfe, Einkäufen, Mahlzeitenzubereitung, Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen sowie weiteren hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihre Situation.
Ja. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme besprechen wir Ihre persönliche Situation, beantworten Ihre Fragen und prüfen gemeinsam, welche Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Die Erstberatung ist selbstverständlich unverbindlich.
Wir sind für Sie in Schweinfurt, Haßfurt, Bad Kissingen und der Umgebung im Einsatz. Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam prüfen wir, ob wir Sie an Ihrem Wohnort unterstützen können.
Nach einem persönlichen Erstgespräch und der Klärung Ihrer individuellen Situation bemühen wir uns um einen möglichst zeitnahen Beginn der Unterstützung.