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Ratgeber Pflegereform 2027

Noch kein Gesetz

Pflegereform 2027: Was sich für Sie ändern soll

Seit dem 5. November 2026 berät der Bundestag das Pflegeneuordnungsgesetz. Beschlossen ist noch nichts — aber der Entwurf würde fast alles verändern, was auf dieser Website steht. Der aktuelle Stand, verständlich erklärt.

6 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026

Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Am 5. November 2026 hat der Bundestag in erster Lesung darüber beraten. Geplant ist, dass das Gesetz im Dezember verabschiedet wird und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Wichtig vorweg

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt das heutige Recht — alle Beträge und Fristen auf dieser Website gelten also unverändert weiter. Was unten steht, ist der Entwurf. Im parlamentarischen Verfahren kann sich noch einiges ändern.

Aus dem Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat soll durch ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt werden (300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren). Es ist weiterhin für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht — also für Leistungen wie unsere. Allerdings soll es nicht mehr angespart werden können: Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt.

Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag

Nach dem Entwurf gibt es das Sozialraumbudget nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen stattdessen zusätzliche Beratungsbesuche erhalten. Das trifft viele unserer Kundinnen und Kunden. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben und der Eindruck besteht, dass die Einstufung nicht mehr passt, lohnt es sich, einen Antrag auf Höherstufung noch 2026 zu stellen — die Schwellen für Pflegegrad 2 sollen ab 2027 steigen, wer bereits eingestuft ist, genießt Bestandsschutz.

Der Umwandlungsanspruch entfällt

Die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagsunterstützung zu nutzen, soll ersatzlos wegfallen. Das neue Sachleistungsbudget ist ausschließlich für zugelassene Pflegedienste vorgesehen.

175 €statt bisher bis zu 729,80 € im Monat bei Pflegegrad 3 (131 € Entlastungsbetrag plus 598,80 € Umwandlungsanspruch). So groß ist der Einschnitt nach dem Entwurf.

Verhinderungspflege wird zum Überbrückungsbudget

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) soll durch ein Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr ersetzt werden, das nach dem Entwurf nur noch zugelassenen Pflegediensten und Einrichtungen offensteht. Selbst organisierte Ersatzpflege würde aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt, das das Pflegegeld ablöst.

Was Sie bis zum 31. Dezember 2026 noch tun können

  • Angesparten Entlastungsbetrag aufbrauchen. Eine Übergangsregel für Restguthaben sieht der Entwurf bisher nicht vor.
  • Verhinderungspflege 2026 nutzen, wenn Sie Anspruch darauf haben.
  • Höherstufung prüfen, wenn Sie Pflegegrad 1 haben und die Situation sich verändert hat.
  • Erstattungen für 2025 bei der Kasse einreichen — für Verhinderungspflege aus 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.
Was wir tun

Wir rechnen mit jeder Kundin und jedem Kunden durch, was 2027 möglich ist — ehrlich und ohne Schönfärberei. Und wir sagen Ihnen Bescheid, sobald der Bundestag entschieden hat. Wenn Sie dafür nicht täglich die Nachrichten verfolgen wollen: Unser Newsletter informiert Sie, wenn sich etwas ändert.

Stand 5. November 2026. Grundlage: Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 (Bundesrats-Drucksache 587/26, Bundestags-Drucksache 21/8869). Noch kein Gesetz — Änderungen im Verfahren sind möglich. Beträge und Regeln können bis zum Beschluss abweichen.

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Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab.

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