StartLeistungenFördermöglichkeitenAblaufRatgeberKarriereKontakt09721 6534710

Ratgeber Geld & Budgets

Fristsache

Der 30. Juni, der viele Familien Geld kostet

Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird ins Folgejahr übertragen — aber nur bis zu einem Stichtag. Danach verfällt er ersatzlos.

4 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu, solange zu Hause gepflegt wird. Über das Jahr sind das 1.572 €.

2.358 €So viel kann am 30. Juni maximal angespart sein: 1.572 € aus dem Vorjahr plus 786 € von Januar bis Juni.

Was am Stichtag passiert

Nicht genutzte Beträge werden übertragen — aber sie verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Wer im Juni noch Guthaben aus dem Vorjahr hat, sollte es bis dahin verwenden. Danach ist es weg, ohne Ausnahme.

So kommt man dran

Es ist ein Kostenerstattungsanspruch, kein Antrag. Entweder Sie zahlen die Rechnung und reichen sie ein — oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, dann rechnen wir direkt mit der Kasse ab und Sie haben mit dem Papier nichts zu tun.

Eine Bedingung gibt es

Die Kasse erstattet nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote. Fragen Sie jeden Anbieter danach, bevor Sie ihn beauftragen — sonst zahlen Sie am Ende selbst.

Besonders wichtig bei Pflegegrad 1

Dort ist der Entlastungsbetrag oft die einzige Geldleistung überhaupt. Und genau dort fragt am wenigsten jemand nach.

Pflegereform 2027: Bitte beachten

Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.

Was sich ändern sollBescheid bekommen, wenn es entschieden ist

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich.

09721 6534710

Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab.

Nichts verpassen?

Wir sagen Ihnen Bescheid, wenn sich etwas ändert.

Fristen, Budgets, die Pflegereform: Wir schreiben Ihnen, wenn es etwas gibt, das Sie betrifft — verständlich und ohne Werbung. Und sonst nicht.

  • Kein Spam, keine Weitergabe Ihrer Adresse
  • Jede E-Mail hat einen Abmelde-Link
  • Kurz und verständlich, ohne Fachchinesisch
Bitte tragen Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Wann Sie von uns hören: wenn sich etwas ändert, das Sie betrifft — neue Beträge, Fristen, Gesetze oder Wichtiges von PESA. Das ist ein paar Mal im Jahr der Fall. Kein fester Rhythmus, keine E-Mail nur damit eine kommt.

Sie bekommen zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink — erst nach dem Klick sind Sie angemeldet.

Fast geschafft.

Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt. Bitte klicken Sie auf den Bestätigungslink darin — dann sind Sie dabei. Nichts angekommen? Bitte auch im Spam-Ordner nachsehen.

AnrufenAnfragen