Nicht genutzter Entlastungsbetrag wird ins Folgejahr übertragen — aber nur bis zu einem Stichtag. Danach verfällt er ersatzlos.
4 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu, solange zu Hause gepflegt wird. Über das Jahr sind das 1.572 €.
2.358 €So viel kann am 30. Juni maximal angespart sein: 1.572 € aus dem Vorjahr plus 786 € von Januar bis Juni.
Was am Stichtag passiert
Nicht genutzte Beträge werden übertragen — aber sie verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Wer im Juni noch Guthaben aus dem Vorjahr hat, sollte es bis dahin verwenden. Danach ist es weg, ohne Ausnahme.
So kommt man dran
Es ist ein Kostenerstattungsanspruch, kein Antrag. Entweder Sie zahlen die Rechnung und reichen sie ein — oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, dann rechnen wir direkt mit der Kasse ab und Sie haben mit dem Papier nichts zu tun.
Eine Bedingung gibt es
Die Kasse erstattet nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote. Fragen Sie jeden Anbieter danach, bevor Sie ihn beauftragen — sonst zahlen Sie am Ende selbst.
Besonders wichtig bei Pflegegrad 1
Dort ist der Entlastungsbetrag oft die einzige Geldleistung überhaupt. Und genau dort fragt am wenigsten jemand nach.
Pflegereform 2027: Bitte beachten
Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.