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Ratgeber Geld & Budgets

Aufgedeckt

Bis zu 919 € im Monat — und fast niemand holt sie ab

Es gibt einen zweiten Topf neben dem Entlastungsbetrag. Er ist deutlich größer. Nur etwa jeder Sechzehnte nutzt ihn, nur ein Drittel kennt ihn überhaupt.

5 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026

Fast jeder kennt den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Kaum jemand kennt den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Dabei ist er bei höheren Pflegegraden siebenmal so groß.

Worum es geht

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags nach § 36 in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Also in Leistungen wie unsere.

  • Pflegegrad 2: 796 € Sachleistung → bis zu 318,40 €
  • Pflegegrad 3: 1.497 € → bis zu 598,80 €
  • Pflegegrad 4: 1.859 € → bis zu 743,60 €
  • Pflegegrad 5: 2.299 € → bis zu 919,60 €
729,80 €Beispiel Pflegegrad 3: 131 € Entlastungsbetrag plus 598,80 € Umwandlungsanspruch. Monatlich.

Das Gesetz sagt ausdrücklich: Es bedarf keiner vorherigen Antragstellung.

Der Haken, den man kennen muss

Die Umwandlung zählt als Inanspruchnahme von Sachleistungen. Dadurch wird das Pflegegeld anteilig gekürzt: Wer 70 % des Sachleistungsbetrags verbraucht, bekommt nur noch 30 % Pflegegeld. Bereits ausgezahltes Pflegegeld wird verrechnet. Ob sich das lohnt, muss man im Einzelfall durchrechnen — und genau das machen wir mit Ihnen.

Warum es so wenige nutzen

Laut einer Evaluation des Bundesgesundheitsministeriums kooperieren rund zwei Drittel der ambulanten Pflegedienste nicht mit anerkannten Angeboten, und fast die Hälfte weiß nicht, ob ihre Klienten zusätzlich externe Angebote nutzen. Wer nicht selbst danach fragt, erfährt nichts davon.

Pflegereform 2027: Bitte beachten

Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.

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