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Ratgeber Geld & Budgets

Übersicht

Was steht mir zu? Alle Pflegegrade in einer Tabelle

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Tagespflege — die wichtigsten Monatsbeträge nebeneinander. Stand 2026.

3 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
davon umwandelbar (§ 45a Abs. 4)–318,40 €598,80 €743,60 €919,60 €
Tages-/Nachtpflege (§ 41)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Pflegehilfsmittel (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €

Alle Angaben monatlich. Dazu kommt der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a von 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2 sowie die Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.180 € je Maßnahme in allen Pflegegraden.

Das sind Höchstbeträge

Sie verändern sich, sobald mehrere Leistungen zusammenkommen. Wer Tagespflege nutzt oder einen ambulanten Pflegedienst hat, hat weniger Sachleistungsbudget übrig — und damit auch weniger zum Umwandeln. Was in Ihrem Fall bleibt, rechnen wir gemeinsam aus.

Pflegereform 2027: Bitte beachten

Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.

Was sich ändern sollBescheid bekommen, wenn es entschieden ist

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich.

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Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab.

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