Was steht mir zu? Alle Pflegegrade in einer Tabelle
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Tagespflege — die wichtigsten Monatsbeträge nebeneinander. Stand 2026.
3 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026
Leistung
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Pflegegeld (§ 37)
–
347 €
599 €
800 €
990 €
Pflegesachleistung (§ 36)
–
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)
131 €
131 €
131 €
131 €
131 €
davon umwandelbar (§ 45a Abs. 4)
–
318,40 €
598,80 €
743,60 €
919,60 €
Tages-/Nachtpflege (§ 41)
–
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Pflegehilfsmittel (§ 40)
42 €
42 €
42 €
42 €
42 €
Alle Angaben monatlich. Dazu kommt der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a von 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2 sowie die Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.180 € je Maßnahme in allen Pflegegraden.
Das sind Höchstbeträge
Sie verändern sich, sobald mehrere Leistungen zusammenkommen. Wer Tagespflege nutzt oder einen ambulanten Pflegedienst hat, hat weniger Sachleistungsbudget übrig — und damit auch weniger zum Umwandeln. Was in Ihrem Fall bleibt, rechnen wir gemeinsam aus.
Pflegereform 2027: Bitte beachten
Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.