Bis zu 4.000 € vom Finanzamt zurück — die meisten holen sie nie
Was Sie selbst für Haushaltshilfe zahlen, mindert direkt Ihre Steuer. Nicht das zu versteuernde Einkommen — die Steuer selbst. Aber es gibt zwei Bedingungen, an denen es oft scheitert.
4 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026
Nach § 35a Abs. 2 EStG können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden — höchstens 4.000 € pro Jahr.
4.000 €Das ist keine Minderung des Einkommens, sondern eine Ermäßigung der Steuer selbst. Der Unterschied ist erheblich.
Zwei Bedingungen, an denen es scheitert
Es muss eine Rechnung geben.
Sie muss unbar bezahlt werden — Überweisung oder Lastschrift. Barzahlung wird vom Finanzamt vollständig versagt, ohne Ausnahme und ohne Ermessensspielraum. Das ist keine Formalie, daran scheitern die meisten Anträge.
Der häufigste Fehler in Steuererklärungen
Absetzbar ist nur der selbst getragene Eigenanteil. Was die Pflegekasse erstattet hat, muss abgezogen werden. Wer die volle Rechnungssumme einträgt, obwohl die Kasse einen Teil übernommen hat, bekommt Ärger.
Wann sich das wirklich lohnt
Genau dann, wenn Sie über Ihr Kassenbudget hinaus zusätzliche Stunden dazukaufen. Der von der Kasse erstattete Teil bringt steuerlich nichts — der selbst gezahlte dagegen schon. Viele Familien, die aufstocken, wissen das nicht und verschenken jedes Jahr Geld.
Wir stellen Ihnen ohnehin für jeden Einsatz eine Rechnung aus. Sie brauchen sie nur aufzuheben und mit der Steuererklärung einzureichen.
Keine Steuerberatung
Wir dürfen und wollen keine Steuerberatung leisten. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Wir sorgen nur dafür, dass die Unterlagen stimmen.
Pflegereform 2027: Bitte beachten
Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.