Ihr Chef muss Sie gehen lassen — an bis zu zehn Tagen sofort
Wenn bei den Eltern von heute auf morgen etwas passiert, haben Berufstätige gesetzliche Rechte. Die kennen die wenigsten, und noch weniger nehmen sie in Anspruch.
5 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026
Der Anruf kommt meistens mitten im Arbeitstag: Sturz, Krankenhaus, es geht plötzlich nicht mehr allein. Für genau diese Lage gibt es Regelungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung — bis zu 10 Arbeitstage
Sie dürfen der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Versorgung zu organisieren. Das gilt in jedem Betrieb, unabhängig von der Größe. Eine Genehmigung braucht es nicht — Sie müssen es nur unverzüglich mitteilen.
10 TageDafür kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragt werden — eine Lohnersatzleistung für diese Zeit.
Pflegezeit — bis zu 6 Monate
Vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu sechs Monate. Gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Unbezahlt, aber es gibt ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Familienpflegezeit — bis zu 24 Monate
Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu zwei Jahre. Gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten.
Warum wir das erzählen
Weil viele Angehörige sich krankschreiben lassen oder Urlaub nehmen, obwohl sie ein Recht auf Freistellung hätten. Und weil diese Tage oft genau die Zeit sind, in der die Versorgung organisiert wird — also der Moment, in dem wir ins Spiel kommen.
Angaben nach PflegeZG und FPfZG. Fristen und Betriebsgrößen unbedingt im Einzelfall prüfen — bei arbeitsrechtlichen Fragen hilft die Gewerkschaft oder ein Fachanwalt weiter.
Pflegereform 2027: Bitte beachten
Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.