Beratungsbesuche: Was sich seit Januar 2026 geändert hat
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Seit Anfang 2026 gilt für die meisten ein neuer Rhythmus.
2 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Wer ihn nicht nachweist, riskiert eine Kürzung oder Einstellung des Pflegegelds.
Die Änderung
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Besuch für die Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich Pflicht statt vierteljährlich.
Nicht verwechseln
Der Beratungsbesuch ist etwas anderes als unsere Alltagsunterstützung. Er wird von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Wir übernehmen ihn nicht — aber wir erinnern Sie daran, wenn er ansteht.
Für Pflegegrad 1 ist der Besuch weiterhin freiwillig und kann halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Pflegereform 2027: Bitte beachten
Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.