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Ratgeber Anträge & Praxis

Worauf achten

Die Frage, die Sie jedem Anbieter stellen sollten

Ohne eine bestimmte Anerkennung erstattet die Pflegekasse keinen Cent — egal wie gut die Leistung war. Viele erfahren das erst hinterher.

3 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026

Der Entlastungsbetrag darf nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Steht diese Anerkennung nicht, zahlt die Kasse nichts — auch nicht anteilig.

Die Frage lautet

„Sind Sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt?“ Ein seriöser Anbieter beantwortet das sofort und ohne Zögern.

Wer das in Bayern erteilt

Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg. Rechtsgrundlage ist § 45a SGB XI in Verbindung mit der bayerischen Ausführungsverordnung.

Auch beim Preis gibt es eine Grenze

In Bayern darf der Kostensatz bei nicht ehrenamtlichen Kräften die Preise für vergleichbare Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nach § 89 SGB XI nicht übersteigen. Wer deutlich darüber liegt, sollte erklären können, warum.

Pflegereform 2027: Bitte beachten

Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.

Was sich ändern sollBescheid bekommen, wenn es entschieden ist

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich.

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Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab.

Nichts verpassen?

Wir sagen Ihnen Bescheid, wenn sich etwas ändert.

Fristen, Budgets, die Pflegereform: Wir schreiben Ihnen, wenn es etwas gibt, das Sie betrifft — verständlich und ohne Werbung. Und sonst nicht.

  • Kein Spam, keine Weitergabe Ihrer Adresse
  • Jede E-Mail hat einen Abmelde-Link
  • Kurz und verständlich, ohne Fachchinesisch
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Wann Sie von uns hören: wenn sich etwas ändert, das Sie betrifft — neue Beträge, Fristen, Gesetze oder Wichtiges von PESA. Das ist ein paar Mal im Jahr der Fall. Kein fester Rhythmus, keine E-Mail nur damit eine kommt.

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