Abtretungserklärung: Wie Sie sich den Papierkram komplett sparen
Es gibt zwei Wege, an das Geld der Pflegekasse zu kommen. Einer davon bedeutet, dass Sie nie wieder eine Rechnung einreichen müssen.
3 Min. LesezeitPESA HaushaltshilfeStand 5. November 2026
Der Entlastungsbetrag ist ein Kostenerstattungsanspruch. Das heißt im Normalfall: Sie bekommen eine Rechnung, zahlen sie, reichen sie bei der Pflegekasse ein und warten auf die Erstattung.
Der andere Weg
Mit einer Abtretungserklärung treten Sie Ihren Erstattungsanspruch an uns ab. Wir rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie heißt das:
Keine Rechnung, die Sie vorstrecken müssen
Kein Einreichen, kein Nachhaken, kein Warten auf Erstattung
Ein Blatt Papier, einmal unterschrieben
Was Sie trotzdem bekommen
Sie erhalten weiterhin einen Leistungsnachweis über jeden Einsatz — Sie sehen also genau, was wann geleistet und abgerechnet wurde. Die Kontrolle bleibt bei Ihnen.
Gerade für Angehörige, die selbst berufstätig sind und nicht am Wohnort wohnen, ist das der entscheidende Unterschied zwischen „geht irgendwie“ und „läuft von allein“.
Pflegereform 2027: Bitte beachten
Alle Beträge und Fristen auf dieser Seite gelten für 2026. Der Bundestag berät derzeit das Pflegeneuordnungsgesetz, das zum 1. Januar 2027 vieles ändern soll — beschlossen ist noch nichts. Was geplant ist, haben wir verständlich zusammengefasst.